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Publisert 4. juli 2004 | Oppdatert 6. januar 2011

Ärzte-Organisation ist besorgt über neue «Grauzone»

Amsterdam, 4.6.04 (KAP) Alzheimer und Demenz können in den Niederlanden unter bestimmten Umständen als Grund für aktive Sterbehilfe akzeptiert werden. Wie die Zeitung «De Volkskrant» berichtet, billigte das Justizministerium einen entsprechenden Beschluss der Staatsanwaltschaften. Danach sollen Ärzte nicht verfolgt werden, die an diesen Krankheiten leidenden Menschen lebensbeendende Mittel verabreichen. Voraussetzung sei, dass alle anderen Bedingungen für aktive Sterbehilfe erfüllt seien. Dazu gehört, dass das Leiden unerträglich ist und keine Aussicht auf Besserung besteht. Der Patient müsse zudem seinen Willen «ausdrücklich» bekundet haben.

Die niederländische Ärzte-Organisation KNMG sprach sich unterdessen für präzisere Regeln bei Sterbehilfe aus. So umgingen mehr und mehr Ärzte die Meldepflicht, indem sie Sterbenskranken in hohen Dosen Mittel verabreichen, die schmerzstillend wirken, aber auch das Lebensende herbeiführen können. Es sei eine «Grauzone» entstanden.

Das niederländische Gesundheitsministerium hatte kürzlich eine Untersuchung angekündigt, um die Gründe für den Rückgang der gemeldeten Euthanasie-Fälle zu erfahren. Schätzungen gehen davon aus, dass nur die Hälfte aller Fälle von Sterbehilfe vermeldet wird. Die Regierung will prüfen, welche Gründe Ärzte dazu bringen, Euthanasie-Fälle nicht zu melden.

Sterbehilfe ist in den Niederlanden seit April 2002 dann erlaubt, wenn ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und mehrfach ausdrücklich darum gebeten hat. Der Arzt muss einen Kollegen um Mitentscheidung bitten. Die Staatsanwaltschaft wird nur bei Zweifeln an der ärztlichen Entscheidung angerufen. Sollte sich dabei herausstellen, dass der Arzt gegen die Regeln verstoßen hat, drohen ihm bis zu zwölf Jahre Haft.

Kathpress
4. juni 2004