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Publisert 4. juli 2004 | Oppdatert 6. januar 2011

Senatorin brachte Gesetzesvorlage zur noch weiter gehenden «Liberalisierung» der Sterbehilfe ein

Brüssel, 13.5.04 (KAP) Im belgischen Parlament ist ein Gesetzentwurf zur weiteren «Liberalisierung» der Sterbehilfe eingebracht worden. Nach den Vorstellungen der Senatorin Jeannine Leduc soll aktive Sterbehilfe künftig auch bei Minderjährigen möglich sein, wie belgische Zeitungen am Donnerstag berichteten. Auch bei Demenzkranken solle Euthanasie unter Umständen gestattet werden.

Der Gesetzentwurf sieht weiter vor, die bisher geltende Frist von fünf Jahren für die Gültigkeit einer Willenserklärung zu möglicher Euthanasie in der Zukunft aufzuheben. Wer nicht mehr selbst entscheiden könne, dürfe deswegen nicht von aktiver Sterbehilfe ausgeschlossen werden, weil er «vor fünf Jahren und einem Tag» einen entsprechenden Wunsch geäußert habe, zitierten die Zeitungen die Senatorin. Sie sprach sich zugleich dafür aus, auch die Beihilfe zum Selbstmord im Euthanasiegesetz zu regeln. Weiter soll nach ihrer Vorstellung ein Arzt, der aus Gewissensgründen aktive Sterbehilfe ablehnt, gesetzlich dazu verpflichtet werden, den Betroffenen an einen anderen Mediziner zu überweisen.

In ersten Reaktionen kritisierten belgische Politiker den Vorstoß der Senatorin als verfrüht. Es sei besser, den Evaluierungsbericht zum Euthanasiegesetz abzuwarten, der im September erscheinen solle, zitierten die Zeitungen Parteifreunde der Senatorin. Zudem solle die Diskussion aus dem Wahlkampf für die Regional- und Europawahlen im Juni herausgehalten werden.

Das belgische Gesetz zur Straflosigkeit der aktiven Sterbehilfe in bestimmten Fällen war im Herbst 2002 in Kraft getreten. Euthanasie ist demnach dann straffrei, wenn der Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen von einem an einer unheilbaren Krankheit leidenden Patienten bei Bewusstsein mehrfach und freiwillig schriftlich oder vor Zeugen geäußert wird. Eine Kontrollkommission soll alle Fälle von aktiver Sterbehilfe prüfen und im Zweifelsfall die Staatsanwaltschaft einschalten.

Kathpress
13. mai 2004