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Publisert 19. mai 2003 | Oppdatert 6. januar 2011

Brüssel, 19.5.03 (KAP) Ein katholisches Krankenhaus bei Brüssel hat einen Arzt wegen praktizierter aktiver Sterbehilfe entlassen. Ihm sei gekündigt worden, weil er die gesetzlich vorgeschriebenen Regeln nicht eingehalten habe, zitierte die Tageszeitung «Le Soir» am Montag den Generaldirektor des Krankenhauses. Die Staatsanwaltschaft habe deswegen auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die staatliche Prüfungskommission für Euthanasiefälle stellte dagegen die Ermittlungen ein.

Grund für die Entlassung war laut den Medienberichten, dass die schriftliche Bitte um Sterbehilfe nicht eigenhändig von der an Brustkrebs erkrankten Patientin unterzeichnet war. Allerdings gehe aus den Unterlagen eindeutig hervor, dass die Frau mehrfach und vor Zeugen um Sterbehilfe ersucht habe. Sie sei nur nicht mehr in der Lage gewesen, das Formular zu unterzeichnen, so der Arzt. Der Leiter der Prüfungskommission erklärte deswegen, der Mediziner habe «gemäß dem Geist des Gesetzes» zur Sterbehilfe gehandelt. Die Krankenhausleitung versuche, den Arzt einzuschüchtern.

Der Generaldirektor des Hospitals erklärte, Sterbehilfe sei in seiner Einrichtung nicht ausgeschlossen, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllt seien.

Gesetz seit September in Kraft

Belgiens Sterbehilfe-Gesetz war im September in Kraft getreten. Euthanasie bleibt danach dann straffrei, wenn ein an einer unheilbaren Krankheit leidender Patient den Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen mehrfach und freiwillig schriftlich oder vor Zeugen äußert. Eine Kontrollkommission prüft die Fälle von aktiver Sterbehilfe und schaltet im Zweifelsfall die Staatsanwaltschaft ein.

Kathpress
19. mai 2003