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Publisert 23. september 2002 | Oppdatert 6. januar 2011

Canberra, 20.9.02 (KAP) Die Sterbehilfe steht erneut auf der Tagesordnung des Parlaments von Westaustralien. Der von dem grünen Abgeordneten Robin Chapple eingebrachte Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich todkranke Menschen eine tödliche Medikamentendosis verabreichen dürfen, wenn zwei Ärzte zuvor festgestellt haben, dass keine Aussicht auf Heilung besteht. Ferner soll es Angehörigen erlaubt werden, beim Selbstmord anwesend zu sein, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Bei dem Antrag geht es damit nicht um aktive Sterbehilfe durch Dritte, sondern um Beihilfe zur Selbsttötung.

Bei der Übergabe einer Petition an Chapple vor dem Parlamentsgebäude in Perth lobte der australische Euthanasie-Aktivist Philip Nitschke den westaustralischen Premierminister Geoff Gallop (Labour Partei) für dessen «Mut», die Einbringung des Gesetzentwurfs nicht verhindert zu haben.

Australien war Mitte der neunziger Jahre das erste Land der Welt, dass aktive Sterbehilfe legalisieren wollte. 1995 verabschiedete das Parlament der «Northern Territories» ein Gesetz, dass allen Australiern der Region gestattete, um Euthanasie anzusuchen, wenn zuvor drei Ärzte unabhängig voneinander bestätigt hatten, dass es keine Chance auf Heilung gibt. Das im Juli 1996 in Kraft getretene Gesetz wurde jedoch 1997 durch das nationale Parlament Australiens außer Kraft gesetzt.

79 Prozent der Australier sprachen sich im Mai diesen Jahres bei einer umstrittenen Umfrage für die Legalisierung der Sterbehilfe aus.

Kathpress
20. september 2002