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Publisert 22. februar 2002 | Oppdatert 6. januar 2011

Paris, 20.2.02 (KAP) Nach der französischen Nationalversammlung hat am Dienstagabend in Paris auch der französische Senat endgültig einem Gesetz über die Rechte von Kranken zugestimmt. Damit wurde auch die umstrittene Frage des Schadenersatzes bei der Geburt als Behinderter geregelt. Künftig soll niemand mehr Schadenersatz wegen seiner Geburt beanspruchen können.

Die Abgeordneten zogen damit die Konsequenz aus sehr umstrittenen Gerichtsurteilen, die Behinderten Schadenersatz für ihre Geburt zugesprochen hatten. Die Gerichte hatten dabei ein Recht anerkannt, nicht geboren zu werden. Das hatte bei Kirchen, Behindertenverbänden, Ärzten und Politikern große Bedenken ausgelöst.

Behindert Geborene sollen künftig nur dann Schadenersatz von den Ärzten verlangen können, wenn ein Kunstfehler während der Schwangerschaft Ursache für die Behinderung war oder diese verschlimmert hat. Überdies sollen auch Eltern gegen die Ärzte klagen können, wenn eine Behinderung während der Schwangerschaft nicht erkannt wurde. Sie können dabei laut dem Gesetz aber nur einen "moralischen Schadenersatz" einfordern. Die durch die Behinderung ihres Kindes entstehenden Mehrkosten werden dagegen von der Sozialversicherung übernommen. Ein neuer Fonds soll Schadenersatz für Behinderte leisten. Damit sollen schneller außergerichtliche Einigungen möglich werden.

Kathpress
20. februar 2002