Hopp til hovedinnhold
Publisert 9. januar 2002 | Oppdatert 6. januar 2011

Brüssel, 9.1.02 (KAP) Das belgische Abgeordnetenhaus hat mit der Beratung des umstrittenen Euthanasiegesetzes begonnen. Gesundheits- und Rechtsausschuss des Parlaments begannen mit getrennten Beratungen über das Gesetz. Nach Einschätzung von Kommentatoren ist noch offen, ob das Gesetz nach niederländischem Vorbild von den Abgeordneten so übernommen wird, wie es Ende vergangenen Jahres vom Senat beschlossen wurde. Die Niederlande hatten als erstes Land weltweit die aktive Sterbehilfe unter bestimmten Umständen legalisiert.

In den belgischen Zeitungen wird darauf verwiesen, dass mehrere Abgeordnete eigene Gesetzentwürfe vorgelegt hätten. Umstritten seien unter anderem die Rolle der Prüfungskommission, die bei Fällen von aktiver Sterbehilfe eingeschaltet werden soll, sowie das Strafmaß für Ärzte, die den Bestimmungen zur Sterbehilfe zuwiderhandelten.

Der belgische Senat hatte Ende Oktober 2000 einem Gesetz zur Straffreiheit für aktive Sterbehilfe zugestimmt. Danach soll diese dann straffrei bleiben, wenn der Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen von einem Patienten bei Bewusstsein mehrfach und freiwillig schriftlich oder vor Zeugen geäußert wird. Unter Umständen ist eine vorher verfasste schriftliche Willensbekundung ausreichend, wenn der Patient seinen Willen nicht mehr äußern kann. Mehrere Gespräche des Arztes mit seinem Patienten sind verpflichtend. Der Arzt muss einen Kollegen zur Beratung heranziehen; auch müssen das Pflegepersonal und die Angehörigen angehört werden.

Zwischen dem Wunsch nach Sterbehilfe und lebensbeendenden Maßnahmen muss ein Monat vergehen. Eine Kontrollkommission soll alle Fälle von aktiver Sterbehilfe prüfen und im Zweifelsfall die Staatsanwaltschaft einschalten. Unterschiedlicher Auffassung waren die belgischen Politiker in der Diskussion vor allem über die Frage, ob die aktive Sterbehilfe nur bei todkranken Patienten oder auch bei anderen unheilbar Kranken zulässig sein soll.

Ausbau der Sterbebegleitung

Die belgischen Abgeordneten beraten gleichzeitig über ein Gesetz zum Ausbau der sterbebegleitenden Medizin, der so genannten Palliativmedizin. Auch dieses Gesetz war bereits im Oktober vom Senat angenommen worden. Danach sollen Patienten ein Recht auf Sterbebegleitung haben, wenn alle Heilungsmöglichkeiten erschöpft sind. Jeder Patient habe das Recht, genau über seinen Gesundheitszustand informiert zu werden. In der abschließenden Debatte erklärten sich Oppositionsabgeordnete besorgt darüber, dass die Etatposten für die Palliativmedizin und die Finanzierung von Alten- und Pflegeheimen im belgischen Staatshaushalt rückläufig seien und nicht ausreichten.

Der belgische Staatsrat hatte im Frühjahr vergangenen Jahres die Pläne für das Euthanasiegesetz im Grundsatz gebilligt. Der vom Senat dem Staatsrat zur Prüfung vorgelegte Text entspreche den Anforderungen der Verfassung und internationaler Übereinkommen zu Menschenrechten.

Kathpress
9. januar 2002