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Publisert 17. desember 2001 | Oppdatert 6. januar 2011

Forschungsprojekte an so genannten "überzähligen" Embryonen werden vorerst nicht mit EU-Geldern gefördert

Brüssel, 11.12.01 (KAP) Die EU-Forschungsminister haben sich darauf verständigt, Forschungsprojekte an so genannten "überzähligen" Embryonen vorerst nicht mit EU-Geldern zu fördern. Bei ihrer Zusammenkunft am Montag in Brüssel billigten die Minister mehrheitlich einen entsprechenden deutschen Vorschlag. Die Förderung soll so lange zurückgestellt werden, bis es dabei eine Einigung auf europäischer Ebene gibt. Vorhaben zur Embryonenforschung müssen überdies internationalen Vereinbarungen zur Bioethik entsprechen. Die EU-Ministerrunde billigte mit dieser und weiteren Änderungen das sechste EU-Forschungsförderungsprogramm für die Jahre 2003 bis 2006.

Nicht gefördert werden weiter Projekte zum reproduktiven Klonen, zu Eingriffen in die menschliche Keimbahn und zum Herstellen von Embryonen zu Forschungszwecken. Auch das therapeutische Klonen soll nicht mit EU-Geldern gefördert werden. Wenn Mitgliedsstaaten solche Forschungen gestatten, müssen sie die nötigen Gelder selbst aufbringen.

Das Europäische Parlament muss jetzt in zweiter Lesung voraussichtlich im März seine Zustimmung geben. Die Abgeordneten hatten sich ursprünglich für die Förderung der Forschung an "überzähligen" Embryonen ausgesprochen.

Die deutsche Forschungsministerin Edelgard Bulmahn begründete den Vorstoß für ein Moratorium damit, dass es in den 15 EU-Staaten sehr unterschiedliche Auffassungen zur Embryonenforschung gebe. Hier müsse eine einheitliche Linie angestrebt werden, sagte sie vor Journalisten am Rande des Ministertreffens. Die Forschung an "überzähligen" Embryonen ist derzeit in mehreren EU-Staaten verboten.

Busquin weiterhin für Forschung an "überzähligen" Embryonen

Der belgische EU-Forschungskommissar Philippe Busquin stellte unterdessen noch einmal klar, dass die EU-Kommission keine Finanzierung von Projekten zum therapeutischen Klonen plane. Dafür müssten EU-Staaten, in denen solche Forschung gesetzlich zulässig sei, selbst aufkommen, so der EU-Kommissar in einem am Montag veröffentlichten Interview der Tageszeitung "La Libre Belgique". Busquin setzte sich allerdings dafür ein, die Forschung an "überzähligen" Embryonen zu finanzieren. Eine Reduzierung der Förderung auf Stammzellen von Erwachsenen sei nicht ausreichend, weil die interessantesten wissenschaftlichen Ergebnisse mit embryonalen Zellen erreicht worden seien, meinte der EU-Kommissar.

Kathpress
11. desember 2001