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Publisert 16. februar 2000 | Oppdatert 6. januar 2011

utl.: Situation der katholischen Kirche in den Autonomiegebieten wurde rechtlich abgesichert - Jerusalem bleibt der Zankapfel - "Kathpress"-Korrespondentenbericht von Johannes Schidelko

Vatikanstadt, 16.2.00 (KAP) Wenige Woche vor der historischen Papstreise ins Heilige Land haben der Vatikan und die Palästinenser ein Rechtsabkommen unterzeichnet. Der Heilige Stuhl und die PLO - seitens der Palästinenserführung - einigten sich auf einen Rahmen für die Arbeit der Kirche in den autonomen Gebieten und für die bilaterale Zusammenarbeit. In einer weitgesteckten Absichtserklärung werden der katholischen Kirche grundsätzliche Rechte und Freiheiten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Seelsorge, Schul-, Kultur- und Sozialdienst sowie beim wirtschaftlichen und rechtlichen Handeln zuerkannt. Die Prinzipien der Menschenrechte einschließlich der Religionsfreiheit und die Gleichheit aller Bürger werden bekräftigt. Beide Seiten fordern eine friedliche und gerechte Lösung des palästinensisch-israelischen Konflikts. Und für Jerusalem - nach wie vor eines der heißesten Themen der Region - verlangen Vatikan und Palästinenser ein international garantiertes Statut, das dem heiligen Charakter der Heiligen Stadt Rechnung trägt - was umgehend heftigen Protest Israels auslöste.

Die neue Grundsatzvereinbarung mit ihrer ausführlichen Präambel und den 12 knappen Artikeln sei ein Rechtsvertrag und kein politisches Abkommen, betont man im Vatikan. Der Text greife nicht künftigen Entwicklungen und auch nicht einer Ausrufung eines Palästinenserstaates vor. Aber da bereits jetzt Klärungssbedarf für Rolle, Rechte und Aufgaben der Kirche in den autonomen Gebieten von Bethlehem bis Jericho, Ramallah und Jenin besteht, sei eine Einigung notwendig gewesen.

Schon bald nachdem der Vatikan und Israel Mitte 1992 eine Arbeitskommission gebildet hatten, um ihre Beziehungen zu normalisieren, bemühten sich auch die Palästinenser um Gespräche mit dem Vatikan. 1994 nahmen der Heilige Stuhl und die PLO "offizielle und ständige Arbeitskontakte" auf, die zunächst nicht vorankamen. 1998 wurde ein neuer Anlauf genommen, der binnen zwei Jahren zu dem jetzt unterzeichneten Rechtsstatut führte. Eine gewisse Analogie zum ersten israelischen Grundlagenvertrag ist unübersehbar. Und auch hier müssen die Prinzipien von einer bilateralen Arbeitskommission ausgefüllt und spezifiziert werden: Es müssen Listen der religiösen Institute erstellt werden, für die die genannten Rechte und Vergünstigungen zutreffen, die Frage der Rechtspersönlichkeit der Kirche muss näher gefasst werden. Dann geht es um den Status der katholischen Schulen, um deren Lehrpläne bis hin zur Frage, ob in Klassenzimmern und Altenheimen Kreuze hängen sollen.

Der Vatikan betrachtet das Abkommen mit den Palästinensern als Teil seiner Friedens-Diplomatie im Nahen Osten. Es geht ihm um die Rechte der Kirche und der Christen, denen er in ihrer Minderheitensituation dadurch mehr Sicherheit geben will. Aber es geht auch generell um eine Friedenslösung für die Region, an der der Vatikan aufgrund der Heiligen Stätten wie wegen der christlichen Gemeinden stets besonderes Interesse hatte. Dabei überschreitet Rom freilich nicht den bisherigen Rahmen: Eine friedliche Lösung des palästinensisch-israelischen Konflikts müsse die "unveräußerlichen nationalen Rechte und Erwartungen des palästinensischen Volkes" anerkennen, die durch Verhandlungen und Übereinkommen zu erzielen seien. Und die Sicherheit aller Völker der Region - damit auch Israels - müsse gewahrt werden.

Mit Spannung war erwartet worden, ob und wie das Abkommen das Streit- und Reizthema Jerusalem behandelt. Auch hier hält sich der Text an die bisherige Vatikan-Position: Ein international garantiertes Statut wird gefordert, das Religions- und Gewissensfreiheit garantiert, das Juden, Christen und Muslimen Rechtsgleichheit einräumt und allen den freien Zugang zu den Heiligen Stätten ermöglicht. Der heilige Charakter der Stadt als universales religiöses und kulturelles Erbe müsse gewahrt werden. "Einseitige Entscheidungen und Aktionen, die den besonderen Charakter und Status von Jerusalem ändern, sind moralisch und rechtlich inakzeptabel", heißt es in dem Text. Das Abkommen ist ein erster Schritt der Normalisierung in den Beziehungen zwischen dem Vatikan und den Palästinensern. Weitere Schritte sollten folgen, wobei freilich die immer von Unwägbarkeiten überschattete Entwicklung des Friedensprozesses im Nahen Osten noch viele Fragezeichen setzt. (ende)

K200000955

KI/KAP (KathPress/Katolsk Informasjonstjeneste)

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